Allgemeine Geschäftsbedingungen
MeineSparquote.de (Software-as-a-Service) – Stand: März 2026
Anbieter: Olfen.Academy UG (im Folgenden „Anbieter“)
Produkt: MeineSparquote.de (Software-as-a-Service)
§ 1 Geltungsbereich und Vertragsgegenstand
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge über die Nutzung der cloudbasierten Software „MeineSparquote“ zwischen dem Anbieter und dem Kunden.
(2) Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen, insbesondere an Versicherungsmakler, Finanzberater und Versicherungsagenturen (im Folgenden „Kunde“). Verbraucher (§ 13 BGB) sind von der Nutzung ausgeschlossen.
(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Kunden werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn der Anbieter ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
§ 2 Leistungen des Anbieters (SaaS)
(1) Der Anbieter stellt dem Kunden die Software „MeineSparquote“ als Software-as-a-Service (SaaS) über das Internet zur Verfügung. Die Software dient der Visualisierung von Rentenlücken, Sparraten und Absicherungsbedarfen (z. B. Berufsunfähigkeit) für Endkunden des Kunden.
(2) Der Anbieter gewährleistet eine Erreichbarkeit der Software von 99 % im Jahresmittel. Ausgenommen hiervon sind Zeiten, in denen die Server aufgrund von technischen oder sonstigen Problemen, die nicht im Einflussbereich des Anbieters liegen (höhere Gewalt, Verschulden Dritter etc.), nicht zu erreichen sind, sowie geplante Wartungsarbeiten.
(3) Der Anbieter entwickelt die Software kontinuierlich weiter und behält sich vor, Funktionen zu ändern, zu erweitern oder unwesentliche Funktionen zu entfernen, sofern dies den Vertragszweck für den Kunden nicht unzumutbar beeinträchtigt.
§ 3 Nutzungsrechte und Lizenzmodelle
(1) Der Anbieter räumt dem Kunden für die Dauer des Vertrages ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Recht ein, die Software für eigene geschäftliche Zwecke zu nutzen.
(2) Der Umfang der Nutzungsrechte richtet sich nach dem gebuchten Lizenzpaket:
- Berater-Lizenz (Professional): Berechtigt zur Nutzung der Software durch genau einen (1) namentlich benannten Nutzer (Berater).
- Agentur-Team (Agency): Berechtigt zur Nutzung der Software durch bis zu drei (3) namentlich benannte Nutzer innerhalb derselben Agentur/Organisation. Diese Lizenz kann gegen Aufpreis um beliebig viele zusätzliche Nutzer (Zusatznutzer) erweitert werden.
(3) Die Zugangsdaten sind nutzergebunden und dürfen nicht mit Dritten oder unlizenzierten Kollegen geteilt werden („Account-Sharing“ ist untersagt).
(4) Der Kunde ist nicht berechtigt, die Software zu kopieren, zu dekompilieren, Reverse Engineering zu betreiben oder die Software Dritten zur gewerblichen Nutzung (außerhalb der eigenen Beratungstätigkeit) zu überlassen.
§ 4 Preise und Zahlungsbedingungen
(1) Es gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vereinbarten Preise. Sofern nicht anders vereinbart, gilt folgende reguläre Preisstruktur:
- Berater-Lizenz: 69,00 € pro Monat.
- Agentur-Team: 179,00 € pro Monat (inklusive 3 Nutzer).
- Zusatznutzer (im Rahmen des Agentur-Teams): 49,00 € pro Monat für jeden weiteren namentlich benannten Nutzer.
(2) Abrechnungsintervall: Die Lizenzgebühren werden monatlich im Voraus für den jeweiligen Abrechnungszeitraum abgerechnet. Dies gilt auch für unterjährig hinzugebuchte Zusatznutzer, deren Gebühren anteilig berechnet und in den bestehenden monatlichen Abrechnungszyklus integriert werden.
(3) Alle genannten Preise sind Bruttopreise und verstehen sich inklusive der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
(4) Rechnungen des Anbieters sind sofort nach Rechnungsstellung ohne Abzug zur Zahlung fällig (in der Regel per automatischer Abbuchung über den Zahlungsdienstleister Stripe). Befindet sich der Kunde im Zahlungsverzug, ist der Anbieter berechtigt, den Zugang zur Software bis zur vollständigen Begleichung der offenen Forderungen vorübergehend zu sperren.
(5) Kostenfreie Testphase (Free Trial): Sofern der Anbieter dem Kunden eine kostenlose Testphase (z. B. 14 Tage) einräumt, fallen Lizenzgebühren erst nach Ablauf dieser Testphase an. Der Kunde kann den Vertrag innerhalb der Testphase jederzeit kündigen, ohne dass Kosten entstehen.
§ 5 Vertragslaufzeit und Kündigung
(1) Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen.
(2) Der Vertrag kann von beiden Parteien jederzeit zum Ende des aktuell laufenden monatlichen Abrechnungszeitraums gekündigt werden.
(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund für den Anbieter liegt insbesondere vor, wenn der Kunde mit der Zahlung der Lizenzgebühr in Verzug gerät oder gegen das Verbot des Account-Sharings verstößt.
(4) Kündigungen bedürfen der Textform (z. B. E-Mail) oder können direkt und selbstständig durch den Kunden über das bereitgestellte Kundenportal (Stripe Customer Portal) vorgenommen werden.
(5) Mit Wirksamwerden der Kündigung wird der Zugang des Kunden zur Software gesperrt. Der Anbieter ist berechtigt, die vom Kunden eingegebenen Daten nach Vertragsende dauerhaft zu löschen, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. Der Kunde ist selbst dafür verantwortlich, seine Daten (z. B. PDF-Reports) vor Vertragsende zu exportieren und zu sichern.
§ 6 Pflichten und Verantwortung des Kunden
(1) Der Kunde ist verpflichtet, die Zugangsdaten vor dem unberechtigten Zugriff Dritter zu schützen.
(2) Die Software dient ausschließlich als Berechnungs- und Visualisierungshilfe für den Finanzberater. Der Anbieter erbringt keine Finanz-, Versicherungs- oder Steuerberatung.
(3) Der Kunde (Berater) trägt die alleinige rechtliche Verantwortung für die Richtigkeit der in die Software eingegebenen Daten sowie für die daraus abgeleiteten Empfehlungen an seinen Endkunden. Der Kunde hat die durch die Software generierten Ergebnisse vor der Weitergabe an den Endkunden auf Plausibilität zu prüfen.
§ 7 Gewährleistung und Haftung
(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (Kardinalpflichten), deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht. Die Haftung ist in diesem Fall auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, maximal jedoch auf die Höhe der in den letzten 12 Monaten gezahlten Lizenzgebühren des Kunden.
(3) Der Anbieter haftet nicht für den Verlust von Daten, soweit der Schaden darauf beruht, dass es der Kunde unterlassen hat, Datensicherungen durchzuführen (z. B. durch Speicherung der generierten PDFs im eigenen CRM-System) und dadurch sicherzustellen, dass verlorengegangene Daten mit vertretbarem Aufwand wiederhergestellt werden können.
(4) Eine Haftung für entgangenen Gewinn, fehlerhafte Beratungen des Kunden gegenüber seinen Endkunden oder ausgebliebene Abschlüsse ist ausgeschlossen.
§ 8 Datenschutz und Datensicherheit
(1) Beide Parteien verpflichten sich zur Einhaltung der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).
(2) Soweit der Anbieter im Rahmen der Softwarenutzung personenbezogene Daten (z. B. Finanzdaten der Endkunden) im Auftrag des Kunden verarbeitet, fungiert der Anbieter als Auftragsverarbeiter. Der diesen AGB als Anlage beigefügte oder bei der Registrierung digital akzeptierte Vertrag zur Auftragsverarbeitung (AVV) gemäß Art. 28 DSGVO ist integraler Bestandteil dieses Vertrages. Mit der Zustimmung zu diesen AGB schließt der Kunde gleichzeitig den AVV mit dem Anbieter ab.
(3) Der Anbieter nutzt für das Hosting der Software und die Datenspeicherung hochsichere europäische Cloud-Infrastrukturen (Google Cloud Platform), die den Anforderungen der DSGVO entsprechen.
§ 9 Schlussbestimmungen
(1) Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Textform.
(2) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(3) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist der Sitz des Anbieters, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine wirksame Bestimmung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
Anlage: Vertrag zur Auftragsverarbeitung (AVV) gemäß Art. 28 DSGVO
Zwischen dem Nutzer der Software „MeineSparquote“ (Agentur / Berater) – im Folgenden „Verantwortlicher“ – und der Olfen.Academy UG, Funnenkampstraße 21a, 59399 Olfen – im Folgenden „Auftragsverarbeiter“ –
§ 1 Gegenstand und Dauer des Auftrags
(1) Der Auftragsverarbeiter erbringt für den Verantwortlichen Dienstleistungen im Bereich Software-as-a-Service (SaaS) zur Nutzung der Applikation „MeineSparquote“. Hierbei verarbeitet der Auftragsverarbeiter personenbezogene Daten im Auftrag und nach Weisung des Verantwortlichen.
(2) Die Dauer dieses AVV richtet sich nach der Laufzeit des Hauptvertrages (AGB zur Nutzung der Software).
§ 2 Art der Daten und Kreis der Betroffenen
(1) Im Rahmen der Software-Nutzung werden folgende Arten personenbezogener Daten des Endkunden verarbeitet: Stammdaten (Vorname, Nachname, Alter, Beruf, Familienstand); Finanzdaten (Einkommen, Ausgaben, bestehende Absicherungen, Vermögenswerte, Sparziele); gesundheitsbezogene Metadaten (Status der Berufsunfähigkeits- und Krankenabsicherung, ohne medizinische Diagnosen); Notizen des Beraters zum Endkunden.
(2) Der Kreis der Betroffenen umfasst die Endkunden (Beratungskunden) des Verantwortlichen.
§ 3 Weisungsbefugnis
(1) Der Auftragsverarbeiter darf Daten nur im Rahmen des Hauptvertrages und nach den dokumentierten Weisungen des Verantwortlichen verarbeiten (Art. 28 Abs. 3 lit. a DSGVO).
(2) Die Weisung des Verantwortlichen besteht vollumfänglich in der Nutzung der Funktionen der Software durch den Verantwortlichen (z. B. Eingabe, Speicherung, PDF-Generierung und Löschung von Teilnehmern).
§ 4 Technische und organisatorische Maßnahmen (TOMs)
(1) Der Auftragsverarbeiter hat die Umsetzung geeigneter technischer und organisatorischer Maßnahmen (TOMs) vor Beginn der Verarbeitung dokumentiert und wird diese während der Vertragslaufzeit aufrechterhalten.
(2) Hervorzuhebende Maßnahmen der Applikation „MeineSparquote“ umfassen insbesondere: Verschlüsselung (Data at Rest): Sensible Finanz- und Bedarfsdaten der Endkunden werden in der Datenbank durch eine starke Applikations-Verschlüsselung (AES-256-GCM) unleserlich gemacht. Die Schlüsselgenerierung erfolgt individuell pro Berater über PBKDF2. Verschlüsselung (Data in Transit): Die Datenübertragung zwischen dem Endgerät des Verantwortlichen und den Servern erfolgt ausnahmslos verschlüsselt (TLS 1.2 oder höher). Zugriffskontrolle: Ein striktes rollenbasiertes Rechtesystem (RBAC) sowie serverseitige Datenbankregeln stellen sicher, dass Berater nur Zugriff auf die Daten ihrer eigenen Endkunden haben. Optional steht eine Multi-Faktor-Authentifizierung (MFA) zur Verfügung. Verarbeitung in der EU: Das Hosting der Datenbanken erfolgt in Rechenzentren innerhalb der Europäischen Union (Serverstandort Frankfurt a.M., „europe-west3“).
§ 5 Unterauftragsverhältnisse
(1) Der Verantwortliche stimmt der Einschaltung der nachfolgenden Unterauftragsverarbeiter (Subunternehmer) durch den Auftragsverarbeiter hiermit generell zu: Google Ireland Limited (Gordon House, Barrow Street, Dublin 4, Irland) – Dienstleistung: Cloud-Infrastruktur, Datenbank-Hosting (Firebase/Firestore) und Authentifizierung; Verarbeitungsort: Europäische Union (Frankfurt a.M.). Stripe Payments Europe, Ltd. (1 Grand Canal Street Lower, Dublin 2, Irland) – Dienstleistung: Zahlungsabwicklung und Lizenzverwaltung für den Verantwortlichen.
(2) Der Auftragsverarbeiter stellt sicher, dass er mit den Unterauftragsverarbeitern Vereinbarungen trifft, die ein vergleichbares Datenschutzniveau gewährleisten. Wechselt der Auftragsverarbeiter einen Subunternehmer, wird er den Verantwortlichen rechtzeitig vorab informieren.
§ 6 Rechte der Betroffenen & Löschung
(1) Der Auftragsverarbeiter unterstützt den Verantwortlichen durch geeignete technische Maßnahmen bei der Erfüllung von Anfragen betroffener Personen (z. B. Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung).
(2) Die Software bietet dem Verantwortlichen die Möglichkeit, Datensätze seiner Endkunden selbstständig dauerhaft zu löschen.
(3) Nach Beendigung des Hauptvertrages (Kündigung der Lizenz) wird der Zugang zur Software gesperrt. Der Auftragsverarbeiter ist berechtigt und verpflichtet, die verarbeiteten personenbezogenen Daten der Endkunden nach Vertragsende vollständig zu löschen, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.